CE Kennzeichnung verliert am 31.12.2022 die Gültigkeit




Mit 1.1.2023 ist der Importeur verpflichtet, die obligatorische Kennzeichnung als Information entweder auf dem Produkt selbst, oder sofern gesetzlich zulässig auf der Verpackung oder einem die Sendung begleitenden Handelsdokument angebracht sein.

Ab 1.1.2024 wird verpflichtend sein, die Kennzeichnung direkt auf den Produkten anzubringen.

Höchste Zeit also, um die Zertifizierung (Selbst oder durch Zulassungsstelle) zu veranlassen!


Davon betroffen sind beispielsweise:

  • Bauprodukte (das sind Produkte der Bauprodukten-Verordnung, Fensterprodukte (Fenster, Türen, dazugehörige Beschläge und Glas), Feuerschutzausrüstung
  • Spielzeuge
  • Pyrotechnik
  • Sportboote
  • Elektrische Niederspannungsgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gasgeräte und Armaturen (Heizkessel..)
  • Druckausrüstung (Druckbehälter, Druckzubehör, Rohrleitungen..)
  • Aufzüge und Aufzugssicherheitsbauteile
  • Schiffsausrüstung
  • Mess- und Regelinstrumente
  • Funkanlagen
  • Medizinprodukte
Weiterführende Informationen: https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking